
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anmeldung bei "Malen
als Entwicklungsförderung"
Anmeldungen müssen schriftlich
unter Verwendung des entsprechenden Formulars vorgenommen werden.
Ein Anspruch des Schülers auf Annehme seiner Anmeldung besteht
nicht. Die Zuweisung zum Kurs wird durch die Künstlerin im
Rahmen der organisatorischen Gegebenheit vorgenommen. Der Unterrichtsplatz
ist grundsätzlich nicht übertragbar.
Laufzeit des Vertrages bei
"Malen als Entwicklungsförderung"
Der Unterrichtsvertrag im "Malen
als Entwicklungsförderung wird in der Regel auf unbegrenzte
Zeit abgeschlossen. Der Unterricht endet nach 2 Jahren ohne dass
es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag für Kurse, Workshops
und Projekte wird für die jeweilige Dauer abgeschlossen.
Schuljahr und Unterricht
bei "Malen als Entwicklungsförderung"
Das Schuljahr beginnt am 1. März
und endet am 28. Februar des darauf folgenden Jahres. Es ist in
zwei Halbjahre ( 1. September bis 28. Februar und 1. März
bis 31. August ) eingeteilt. Die Ferien- und Feiertagsordungen
der Allgemeinbilden Schulen in Ilvesheim gilt auf für das
Atelier & Kinderwerkstatt MAUADA. Bei Verhinderung ist die
Künstlerin zu informieren. Die Absage des Unterrichts entbindet
nicht von der Zahlungspflicht und stellt keinen Grund für
ein Nachholen des Unterrichts dar.
Beendigung bei "Malen
als Entwicklungsförderung"
Jede Kündigung durch den Schüler
bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch das Atelier
& Kinderwerkstatt MAUADA bedarf der Schriftform. Es gilt stets
eine Kündigungsfrist von zwei Monate zum 28. Februar oder
zum 31. August entscheidend ist der fristgerechte Eingang des
Kündigunsschreiben. Die Entgelte werden bis zum festgesetzten
Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler
den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt. Eine rückwirkende
Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung
aus wichtigen Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
bleibt für beiden Vertragspartner unberührt.
Entgeltordnung bei "Malen
als Entwicklungsförderung"
1. ) Mit Beginn des Unterrichtsvertrages
wird für die Benutzung ein privatrechtliches Entgelt erhoben.
Dieses wird in zwölf monatlichen Raten oder einmalig per
Lastschrift erhoben vom angegebenen Konto eingezogen. Die jeweilige
Rate wird, unabhängig von der Ferienregelung, jeweils zum
Ersten eines Monats fällig.
2. ) Schuldner sind die gesetzlichen Vertreter bzw. die Vertragspartner.
Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
3. ) Regelermäßigung ist nicht vorgesehen. Auf Antrag
kann aus sozialen Gründen eine Ermäßigung gewährt
werden.
4. ) Das Entgelt wird anteilig rückerstattet, wenn in einem
Schuljahr mehr als 10% der planmäßigen Unterrichtseinheiten
aus von der Künstlerin zu verantwortenden Gründen (
wie zum Beispiel Erkrankung der Künstlerin ohne Vertretung
) ausgefallen sind.
5. ) Die Entgeltordung ist, neben den AGB, Bestandteil des Unterrichtsvertrages.
Rücktritt bei Kursen,
Workshops & Projekte
Rücktritt ist bis Anmeldeschluss
bzw. acht Tage vor Kursbeginn möglich. Beim Vorliegen zwingender
Gründe ist ein Rücktritt möglich. Liegt ein Nachweislicher
Grund vor so ist die Abmeldung der Geschäftsstelle unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. In solchen Fällen kann das Kursentgelt
anteilig, abzüglich einer Verwaltungspauschale von 5 €
zurückerstattet werden. Rücktritt nach Ablauf der genannten
Frist ist nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt
keine Rückerstattung der Kursgebühren.
Rücktritt durch
die Künstlerin
Rücktritt ist bis Anmeldeschluss
bzw. acht Tage vor Kursbeginn möglich. Beim Vorliegen zwingender
Gründe ist ein Rücktritt möglich. Liegt ein Nachweislicher
Grund vor so ist die Abmeldung der Geschäftsstelle unverzüglich
schriftlich mitzuteilen. In solchen Fällen kann das Kursentgelt
anteilig, abzüglich einer Verwaltungspauschale von 5 €
zurückerstattet werden. Rücktritt nach Ablauf der genannten
Frist ist nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt
keine Rückerstattung der Kursgebühren.
Ermäßigung
Folgende Personen erhalten eine Ermäßigung
von 10% des Kurspreises:
Alleinerziehende, Sozialhilfeempfänger/innen
und Schwerbehinderte ab 50%.
Besuchen drei Kindern einer Familie
denselben Kurs, bezahlt das dritte Kind nur die Hälfte. Besuchen
vier Kinder einer Familie denselben Kurs, ist das vierte Kind
frei.
Shaolin Wing - Chun Chuan Mitglieder
bekommen 20% auf die Kurse.
Alle Ermäßigungsanträge
müssen vor bzw. bei der Anmeldung gestellt werden. Ausnahmeregelung
für tel. Anmeldung: Der Ermäßigungsnachweis muss
bei spätestens zum letzten Werktag vor Kursbeginn eingegangen
sein, sonst ist die volle Gebühr fällig.
Mahnungen
Wenn Teilnahmeentgelt angemahnt werden
muss, ist für die 1. Mahnung ein Betrag von € 2,50,
für die 2. Mahnung ein Betrag von € 5,00 zu entrichten.
Falls eine Mahnung notwendig wird, entfällt die Ermäßigung.
Hausordnung
Die Künstlerin ist Gast in den
Veranstaltungsgebäuden. Bitte behandeln Sie daher alle Einrichtungsgegenstände
schonend und hinterlassen Sie die Räume sauber und ordentlich.
Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass Ihnen das
Rauchen nicht gestattet werden kann
Haftung
Die Haftung der Künstlerin, gleich
aus welchen Rechtgrund, ist auf Vorsatz und groben Fahrlässigkeit
beschränkt.
Für Unfälle während
der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungstätte
sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung
von Gegenständen übernimmt die Künstlerin auch
bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.
Inkrafttreten
Diese AGB treten am 06.02.2010 in Kraft.
Gleichzeitig verlieren alle anderen vorausgehenden AGB ihre Gültigkeit
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