Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung bei "Malen als Entwicklungsförderung"

Anmeldungen müssen schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars vorgenommen werden. Ein Anspruch des Schülers auf Annehme seiner Anmeldung besteht nicht. Die Zuweisung zum Kurs wird durch die Künstlerin im Rahmen der organisatorischen Gegebenheit vorgenommen. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar.

Laufzeit des Vertrages bei "Malen als Entwicklungsförderung"

Der Unterrichtsvertrag im "Malen als Entwicklungsförderung wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. Der Unterricht endet nach 2 Jahren ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag für Kurse, Workshops und Projekte wird für die jeweilige Dauer abgeschlossen.

Schuljahr und Unterricht bei "Malen als Entwicklungsförderung"

Das Schuljahr beginnt am 1. März und endet am 28. Februar des darauf folgenden Jahres. Es ist in zwei Halbjahre ( 1. September bis 28. Februar und 1. März bis 31. August ) eingeteilt. Die Ferien- und Feiertagsordungen der Allgemeinbilden Schulen in Ilvesheim gilt auf für das Atelier & Kinderwerkstatt MAUADA. Bei Verhinderung ist die Künstlerin zu informieren. Die Absage des Unterrichts entbindet nicht von der Zahlungspflicht und stellt keinen Grund für ein Nachholen des Unterrichts dar.

Beendigung bei "Malen als Entwicklungsförderung"

Jede Kündigung durch den Schüler bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch das Atelier & Kinderwerkstatt MAUADA bedarf der Schriftform. Es gilt stets eine Kündigungsfrist von zwei Monate zum 28. Februar oder zum 31. August entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigunsschreiben. Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt. Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt für beiden Vertragspartner unberührt.

Entgeltordnung bei "Malen als Entwicklungsförderung"

1. ) Mit Beginn des Unterrichtsvertrages wird für die Benutzung ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Dieses wird in zwölf monatlichen Raten oder einmalig per Lastschrift erhoben vom angegebenen Konto eingezogen. Die jeweilige Rate wird, unabhängig von der Ferienregelung, jeweils zum Ersten eines Monats fällig.
2. ) Schuldner sind die gesetzlichen Vertreter bzw. die Vertragspartner. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
3. ) Regelermäßigung ist nicht vorgesehen. Auf Antrag kann aus sozialen Gründen eine Ermäßigung gewährt werden.
4. ) Das Entgelt wird anteilig rückerstattet, wenn in einem Schuljahr mehr als 10% der planmäßigen Unterrichtseinheiten aus von der Künstlerin zu verantwortenden Gründen ( wie zum Beispiel Erkrankung der Künstlerin ohne Vertretung ) ausgefallen sind.
5. ) Die Entgeltordung ist, neben den AGB, Bestandteil des Unterrichtsvertrages.

Rücktritt bei Kursen, Workshops & Projekte

Rücktritt ist bis Anmeldeschluss bzw. acht Tage vor Kursbeginn möglich. Beim Vorliegen zwingender Gründe ist ein Rücktritt möglich. Liegt ein Nachweislicher Grund vor so ist die Abmeldung der Geschäftsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In solchen Fällen kann das Kursentgelt anteilig, abzüglich einer Verwaltungspauschale von 5 € zurückerstattet werden. Rücktritt nach Ablauf der genannten Frist ist nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren.

Rücktritt durch die Künstlerin

Rücktritt ist bis Anmeldeschluss bzw. acht Tage vor Kursbeginn möglich. Beim Vorliegen zwingender Gründe ist ein Rücktritt möglich. Liegt ein Nachweislicher Grund vor so ist die Abmeldung der Geschäftsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In solchen Fällen kann das Kursentgelt anteilig, abzüglich einer Verwaltungspauschale von 5 € zurückerstattet werden. Rücktritt nach Ablauf der genannten Frist ist nicht mehr möglich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren.

Ermäßigung

Folgende Personen erhalten eine Ermäßigung von 10% des Kurspreises:

Alleinerziehende, Sozialhilfeempfänger/innen und Schwerbehinderte ab 50%.

Besuchen drei Kindern einer Familie denselben Kurs, bezahlt das dritte Kind nur die Hälfte. Besuchen vier Kinder einer Familie denselben Kurs, ist das vierte Kind frei.

Shaolin Wing - Chun Chuan Mitglieder bekommen 20% auf die Kurse.

Alle Ermäßigungsanträge müssen vor bzw. bei der Anmeldung gestellt werden. Ausnahmeregelung für tel. Anmeldung: Der Ermäßigungsnachweis muss bei spätestens zum letzten Werktag vor Kursbeginn eingegangen sein, sonst ist die volle Gebühr fällig.

Mahnungen

Wenn Teilnahmeentgelt angemahnt werden muss, ist für die 1. Mahnung ein Betrag von € 2,50, für die 2. Mahnung ein Betrag von € 5,00 zu entrichten. Falls eine Mahnung notwendig wird, entfällt die Ermäßigung.

Hausordnung

Die Künstlerin ist Gast in den Veranstaltungsgebäuden. Bitte behandeln Sie daher alle Einrichtungsgegenstände schonend und hinterlassen Sie die Räume sauber und ordentlich. Haben Sie bitte auch Verständnis dafür, dass Ihnen das Rauchen nicht gestattet werden kann

Haftung

Die Haftung der Künstlerin, gleich aus welchen Rechtgrund, ist auf Vorsatz und groben Fahrlässigkeit beschränkt.

Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Künstlerin auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.

Inkrafttreten

Diese AGB treten am 06.02.2010 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle anderen vorausgehenden AGB ihre Gültigkeit